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Brüssel, 20.09.2026

EU-Parlament gibt grünes Licht für schnellere Verteidigungsinvestitionen der europäischen Verteidigungsindustrie

Am 16. September hat das Europäisches Parlament eine Reihe von Maßnahmen für schnellere Verteidigungsinvestitionen und eine stärkere Verteidigungsbereitschaft mit Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie verabschiedet. Es hat insbesondere drei Rechtsakte des Omnibus-V-Pakets unterstützt:
• Schnellere Genehmigungen für Verteidigungsprojekte
• Einfachere Vergabeverfahren
• Schnellere Investitionen und weniger unnötige Hürden.

Das Gesetzgebungspaket ist Teil der sogenannten „Omnibus V“-Vereinfachungsmaßnahmen der EU und wurde bereits am 10. Juni 2026 informell zwischen Parlament und Rat vereinbart. Es soll Genehmigungen für Verteidigungsprojekte und die Ausfuhr von Verteidigungsgütern zwischen EU-Ländern beschleunigen. Außerdem sollen Vergabeverfahren im Sicherheits- und Verteidigungsbereich und die Zusammenarbeit der EU bei Verteidigungsaufträgen vereinfacht werden. Die EU-Chemikalienvorschriften sollen Verteidigungsanforderungen angemessen berücksichtigen, und die Umsetzung des Europäischen Verteidigungsfonds (EDF) soll einfacher werden.

Die Vorschläge sollen im Rahmen der Initiative ReArm Europe Plan/Readiness 2030 in den kommenden vier Jahren Verteidigungsinvestitionen von bis zu 800 Milliarden Euro unterstützen. Mitgliedstaaten und Verteidigungsindustrie sollen so besser auf wachsende Sicherheitsherausforderungen reagieren können.

Schnellere Genehmigungen für Verteidigungsprojekte

Für Verteidigungsprojekte wie den Bau neuer Fabriken oder die Erweiterung bestehender Anlagen gilt künftig EU-weit grundsätzlich eine Frist von 42 Arbeitstagen für Genehmigungsentscheidungen. Die Frist beginnt, sobald ein vollständiger Antrag bestätigt wurde.

In Ausnahmefällen können nationale Behörden die Frist höchstens zweimal und insgesamt um bis zu 60 Tage verlängern, etwa bei besonders komplexen Projekten oder wenn zusätzliche Zeit nötig ist, um Risiken für Umwelt oder Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu klären. Das gesamte Genehmigungsverfahren darf dann höchstens 102 Arbeitstage dauern.

Verlängerungen müssen dem Projektträger mit Begründung und einem voraussichtlichen Entscheidungstermin mitgeteilt werden. Reagieren nationale Behörden nicht innerhalb der geltenden Frist, soll der Grundsatz der stillschweigenden Genehmigung gelten. Die Behörden müssen den Projektträger dann innerhalb von acht Arbeitstagen nach Ablauf der Frist informieren und angeben, welche Bedingungen für die Genehmigung gelten.

Die Mitgliedstaaten müssen außerdem zentrale Anlaufstellen für Verteidigungsprojekte einrichten. Sie sollen Anträge digital verfolgen, jährlich über Genehmigungsverfahren an die Kommission berichten, kleine und mittlere Unternehmen unterstützen und stillschweigende Genehmigungen EU-weit erfassen. Damit sollen Transparenz und eine einheitliche Anwendung der Regeln sichergestellt werden.

Einfacherer Handel mit Verteidigungsgütern und einfachere Beschaffung

Die Einigung enthält außerdem Maßnahmen, um regulatorische Hürden abzubauen und die öffentliche Beschaffung im Verteidigungsbereich sowie den Transfer von Verteidigungsgütern innerhalb der EU zu erleichtern und zu beschleunigen.

Die neuen Regeln führen eine allgemeine Genehmigung für den Transfer von Verteidigungsgütern ein. Sie soll es Verteidigungsunternehmen erleichtern, grenzüberschreitend in der EU tätig zu sein. Die Mitgliedstaaten müssen diese Genehmigungen veröffentlichen und schaffen damit einen verlässlicheren Rahmen für Transfers innerhalb der EU.

Bei der Verteidigungsbeschaffung werden die Schwellenwerte für die Anwendung der EU-Vergaberegeln angehoben. Die maximale Laufzeit von Rahmenvereinbarungen steigt von sieben auf zehn Jahre. Außerdem erhalten die Mitgliedstaaten mehr Spielraum für gelegentliche gemeinsame Beschaffungen.

Parlament und Rat nahmen außerdem eine gemeinsame Erklärung an. Darin verpflichten sie sich, künftige Initiativen zur Vereinfachung des Transfers von Verteidigungsgütern zu prüfen und zu untersuchen, wie die europäische verteidigungstechnologische und -industrielle Basis (EDTIB) durch den EU-Rechtsrahmen für die Verteidigungsbeschaffung gestärkt werden kann.

Einfachere Investitionen, bessere Bedingungen für die Verteidigungsindustrie

Die neuen Regeln sollen die Verwaltung und Umsetzung des Europäischen Verteidigungsfonds (EDF) vereinfachen. Die Kriterien für die Förderung von Verteidigungsprojekten werden aktualisiert und präzisiert. Auf Vorschlag der Abgeordneten sollen Projekte mit besonders hohen Standards bei Exzellenz, Qualität und Effizienz Vorrang erhalten.

Um kleine und mittlere Unternehmen stärker zu unterstützen, weitet die Reform die EDF-Förderung aus - sowohl auf zusätzliche Maßnahmen als auch durch höhere Fördersätze.

Auf Wunsch des Parlaments gilt die höhere EDF-Förderung künftig auch für Maßnahmen im Rahmen einer Struktur für europäische Rüstungsprogramme (SEAP), die mit dem Europäischen Programm für die Verteidigungsindustrie (EDIP) geschaffen wurde. Um die Zusammenarbeit mit ukrainischen Einrichtungen zu stärken, einigten sich Parlament und Mitgliedstaaten außerdem darauf, dass Kosten für Tests in der Ukraine als EU-Kandidatenland aus dem EDF finanziert werden können.

Nicht zuletzt können die Mitgliedstaaten nach den neuen Regeln in begründeten Fällen Ausnahmen von bestimmten EU-Umwelt- und Chemikalienvorschriften anwenden, wenn dies im Interesse der Verteidigung erforderlich ist.

Abstimmungsergebnisse

Die Verordnung zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Verteidigungsprojekte wurde mit 540 Stimmen bei 105 Gegenstimmen und 22 Enthaltungen angenommen.

Die Richtlinie zu Transfers von Verteidigungsgütern innerhalb der EU und vereinfachten Vergabeverfahren wurde mit 549 Stimmen bei 92 Gegenstimmen und 27 Enthaltungen angenommen.

Die Verordnung zur Erleichterung von Verteidigungsinvestitionen und zu besseren Rahmenbedingungen für die Verteidigungsindustrie wurde mit 530 Stimmen bei 125 Gegenstimmen und 12 Enthaltungen angenommen.

Nächste Schritte

Die neuen Regeln treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft."

(Quelle: Europäisches Parlament)