Berlin, 17.03.2026
KRITIS-Dachgesetz: Neue Anforderungen für Betreiber kritischer Anlagen
Der physische Schutz kritischer Infrastrukturen rückt in Deutschland stärker in den Fokus. Mit dem neuen KRITIS-Dachgesetz schafft der Gesetzgeber erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen für die Resilienz kritischer Anlagen.
Eine der wichtigsten Neuerungen:
Betreiber kritischer Anlagen müssen sich künftig in einem zentralen Register registrieren.
Ziel ist es, eine bessere Übersicht über systemrelevante Einrichtungen zu schaffen und die Zusammenarbeit zwischen Staat und Betreibern im Krisenfall zu verbessern.
Wichtige Punkte:
• Registrierungspflicht für Betreiber kritischer Anlagen
• Aufbau eines zentralen KRITIS-Registers
• Pflicht zur Risikoanalyse und Resilienzplanung
• Benennung einer 24/7 erreichbaren Kontaktstelle
• Stärkere Anforderungen an den physischen Schutz von Anlagen
Gerade angesichts zunehmender hybrider Bedrohungen, Naturkatastrophen und geopolitischer Risiken wird die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu einem entscheidenden Faktor für unsere Versorgungssicherheit.
Unternehmen und Organisationen sollten frühzeitig prüfen, ob sie unter die neuen Anforderungen des KRITIS-Dachgesetzes fallen.
Die Registrierung als Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) erfolgt primär über das Melde- und Informationsportal (MIP) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Das KRITIS-Dachgesetz sieht klare Fristen für die Registrierung vor.
Für Betreiber bestehender kritischer Anlagen gilt:
Registrierung spätestens bis Juli 2026
Ausfühlichere Informatrionen auf unserer GSW-Website:
https://gsw-netzwerk.org/gsw-netzwerk-kritis-dachgesetz-2026/
Wichtige Informationen zur Registrierung:
Plattform:
Die Registrierung erfolgt online unter https://mip2.bsi.bund.de.
Vorgehen:
Betreiber müssen ein Benutzerkonto erstellen und im Menü den Punkt „Registrierung“ auswählen.
Inhalt:
Dabei müssen Sektor, kritische Dienstleistung und Anlagenkategorie gemäß der BSI-Kritisverordnung angegeben werden.
Kontakt:
Bei Fragen zur Registrierung oder Meldestelle können sich Betreiber an kritische.infrastrukturen@bsi.bund.de wenden.
Zuständigkeit:
Das BSI ist für die IT-Sicherheit zuständig (KRITIS-Betreiber nach BSI-Gesetz). Zukünftig ist auch eine Registrierung physischer Anlagen beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) nach dem KRITIS-Dachgesetz vorgesehen.
Link für mehr Info und Registrierung >>>
(Quelle: Bundesrat)