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ENERGIE & ROHSTOFFE

Ein Windpark in der Nordsee (Quelle: Miriam Müller/BSH)

Hamburg, 13.06.2025

Tag der Windenergie: 15 Jahre Offshore-Windenergie in Deutschland – BSH zieht positive Zwischenbilanz

• 27 Windparks mit 1.541 Windenergieanlagen in der deutschen AWZ in Betrieb – 8,6 Gigawatt Leistung
• 12 Konverterplattformen in Betrieb oder im Bau
• Naturverträglicher Ausbau unter anderem durch strengen Schallschutz und Minderung anderer Emissionen

Im Jahr 2010 ging mit Alpha Ventus der erste Offshore-Windpark in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ans Netz. Die erfolgreiche Entwicklung der Windenergie auf See hängt maßgeblich mit dem Wirken des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zusammen. Das BSH ist seit 1997 mit der Prüfung, Zulassung und Überwachung von Windenergieanlagen und Netzanbindungen in der deutschen AWZ beauftragt. Es hat gemeinsam mit anderen Behörden, Universitäten und der Offshore Wind-branche Standards entwickelt, die der damals jungen Industrie geholfen haben, die Energiewende auf See umzusetzen. Eine Zwischenbilanz nach 15 Jahren Offshore in Deutschland und zum Tag der Windenergie am 15. Juni.

Grundlage für Offshore-Aktivitäten in der deutschen AWZ ist der Raumordnungsplan, den das BSH erstmals 2009 veröffentlichte. Der Plan regelt verbindlich, wo Windparks errichtet werden dürfen, abgestimmt mit Schifffahrt, Fischerei, Naturschutz und militärischer Nutzung. Damit gewährleistet das BSH Planungssicherheit für Investoren und schafft zugleich einen transparenten Ausgleich unterschiedlicher Interessen auf See. Der Plan wurde zuletzt 2021 überarbeitet und sichert seitdem auch die ausgeweiteten Ausbauziele für die Offshore-Windenergie ab.

Auf Basis des Raumordnungsplans, der konkretisierenden Flächenentwicklungspläne, die den synchronen Ausbau von Offshore-Windparks und Netzanbindungssystemen sicherstellen, der zentralen Flächenvoruntersuchung und der Verordnungen zur Eignungsfeststellung sind durch Genehmigungen des BSH bis heute 27 Offshore-Windparks mit insgesamt 1.541 Windenergieanlagen in der deutschen AWZ errichtet und ans Stromnetz angeschlossen worden. Die Gesamtleistung der 27 Windparks in der AWZ liegt aktuell bei 8,6 Gigawatt – damit können mehr als 8 Millionen Haushalte mit Strom versorgt werden. Bis Ende des Jahres werden es voraussichtlich 10,4 Gigawatt sein.

Im weltweiten Vergleich auf Platz drei

Deutschland liegt bei der installierten Leistung von Offshore-Windenergie im weltweiten Vergleich auf Platz drei – und damit direkt hinter China und Großbritannien. Die Erfolgsgeschichte bei Windenergie auf See ist maßgeblich den mutigen Unternehmerinnen und Unternehmern, der hervorragenden Ingenieurskunst und dem engagierten Einsatz unserer BSH-Beschäftigten zu verdanken“, sagt BSH-Präsident Helge Heegewaldt. Er betont: „Jeder Antrag durchläuft ein sorgfältiges Verfahren – mit Umweltverträglichkeitsprüfung, öffentlicher Beteiligung und technischer Sicherheitsbewertung. Damit sind wir in Deutschland besonders naturverträglich, dennoch aber sehr schnell.“

Mehr und mehr Konverterplattformen im Betrieb

Ebenso prüft und genehmigt das BSH Konverterplattformen. Die technischen Großanlagen werden benötigt, da die Windparks weit entfernt von der Küste errichtet werden. Die Konverterplattformen wandeln den Wechselstrom der Windenergieanlagen in Gleichstrom um – für eine verlustarme Übertragung über viele hundert Kilometer zum Festland und weit ins Landesinnere hinein. Bis heute sind neun dieser Großanlagen in Betrieb, drei weitere sind in Bau. Auch hier gelten höchste Sicherheits- und Umweltvorgaben, deren Einhaltung das BSH überwacht.

Die Leistung von Offshore-Windparks wäre ohne eine Vielzahl von unterseeischen Stromtrassen zwecklos. Allein in der deutschen AWZ wurden bislang über 2.729 Kilometer Hochspannungsseekabel geplant, wovon knapp 70 Prozent verlegt sind. Das BSH koordiniert die Planung der Kabeltrassen, achtet auf umweltverträgliche Verlegeverfahren und darauf, dass es nicht zu Nutzungskonflikten kommt, etwa mit Schifffahrtsrouten oder ökologisch sensiblen Bereichen.

Naturverträglichkeit sichergestellt

Ein herausragendes Beispiel für den umweltverträglichen Ausbau ist der Unterwasserschallschutz. Bereits 2004 hat das BSH einen Richtwert in den Zulassungsbescheiden vorgegeben, seit 2008 ist ein Grenzwert von 160 Dezibel für Rammarbeiten beim Bau von Offshore-Anlagen zur Umsetzung des Schallschutzkonzeptes des Bundesministeriums für Umwelt verpflichtend. Dieser ist auch international richtungsweisend. Zur Einhaltung wurden innovative Verfahren wie doppelte Blasenschleier, Hüllrohrsysteme und eine auswirkungsmindernde Zeitplanung eingeführt.

Das BSH schreibt aber nicht nur deren Einsatz, sondern auch die Wirksamkeitskontrolle vor. „Das BSH hat mit konkreten Grenzwerten, strengen Umsetzungs- und Überwachungsmaßnahmen sowie der Standardisierung von Prozessen eine Grundlage geschaffen, auf der die Industrie effektiven Schallschutz entwickeln konnte“, sagt Dr. Carina Juretzek, Leiterin des Referats Unterwasserakustik und Nationales Schallregister am BSH.

Auch die Reduktion anderer Emissionen spielt eine zentrale Rolle. Beispiel Korrosionsschutz: Grundsätzlich muss laut Flächenentwicklungsplan der eingesetzte Korrosionsschutz der Anlage möglichst schadstofffrei und emissionsarm sein. Fremdstromsysteme sind zu bevorzugen. Um den Eintrag von Metallen in die Meeresumwelt zu mindern, dürfen galvanische Anoden nur gemeinsam mit einer Beschichtung des Bauwerks verwendet werden, Zinkanoden sind nicht erlaubt.

Hohes Expansionstempo

Das BSH drängt derweil darauf, dass das hohe Expansionstempo bei Offshore Windenergie beibehalten wird. „Zur Erreichung der Klimaschutzziele sind wir darauf angewiesen, die günstigen Möglichkeiten, die uns Offshore bietet, verantwortungsvoll zu nutzen. In den nächsten zwei Jahrzehnten werden wir den Ausbau noch weiter steigern und die Leistung insgesamt versiebenfachen“, sagt BSH-Präsident Heegewaldt. Der aktuelle Ausbaupfad des BSH im FEP sieht vor, dass bis 2034 über 40 Gigawatt errichtet werden. "Damit schafft das BSH eine verlässliche Grundlage für notwendige Investitionen und langfristige Entscheidungen, die für einen erfolgreichen Ausbau der Offshore-Windenergie aus Gründen des Klimaschutzes erforderlich sind. Wir sorgen für Planungssicherheit bei den Unternehmen“, sagt Helge Heegewaldt. „Die Entwicklung der Offshore-Windenergie über die letzten 15 Jahre zeigt, wie wichtig politische und administrative Rahmenbedingungen sind, die verlässlich, berechenbar und innovationsfördernd sind.“

Heegewaldt weiter: „In der zukünftigen Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans wird die Optimierung des kosteneffizienten Ausbaus der Offshore Windenergie auch in küstenfernen Gebieten von zentraler Bedeutung sein. Kosteneffizienz gelingt vor allem durch technische Innovationen. Deutschland ist also weiterhin auf die Innovationen der investierenden Unternehmen beim erfolgreichen Ausbau der Offshore-Windenergie angewiesen.“

Ein Windpark in der Nordsee (Quelle: Miriam Müller/BSH)

Wichtig für den Unterwasserschallschutz: Großer Blasenschleier im Einsatz (Quelle: Hydrotechnik Lübeck GmbH)


Weitere Informationen:

(Quelle: BSH – Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie)