Berlin, 02.11.2024
Bundesregierung beruft Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats Globale Umweltveränderungen
Bundesumweltministerin Steffi Lemke und Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger haben heute die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) für die neunte Amtsperiode des Beirats berufen. Die Berufung gilt vom 1. November 2024 bis zum 31. Oktober 2028. Der WBGU wurde 1992 im Vorfeld der UN-Konferenz in Rio als unabhängiges wissenschaftliches Beratergremium der Bundesregierung mit dem Auftrag eingerichtet, Politikberatung zum Globalen Wandel zu leisten, d.h. globale Umwelt- und Entwicklungsprobleme und deren Folgen zu analysieren und zur Lösung Handlungs- und Forschungsempfehlungen an die Bundesregierung zu erarbeiten.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Wir leben in einer Zeit großer ökologischer Bedrohungen und geopolitischer Herausforderungen. In solchen Zeiten ist eine fakten- und wissensbasierte Politik zwingend notwendig. Angesichts der Dreifachkrise aus Klimakrise, Artenaussterben und Umweltverschmutzung, die alle Lebensbereiche betrifft, müssen Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsam wirken. Verantwortungsvolle Politik ist vorausschauend und dafür brauchen wir den wissenschaftlichen Sachverstand mit einem interdisziplinären, integrierten Blick. Der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen (WBGU) ist nun für die nächsten vier Jahre berufen, diesen integrierten Blick in seinen Gutachten und Analysen zu liefern. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und auf die zukünftigen Gutachten.“
Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger: „Wir werden die globalen Fragen unserer Zeit nur mit Forschung und Innovation beantworten können. Die damit verbundenen Veränderungen bedürfen einer interdisziplinären wissenschaftlichen Begleitung. Erst die Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachrichtungen ergibt ein umfassendes Bild. Die transdisziplinären Stellungnahmen des WGBU werden eine wichtige Entscheidungshilfe für die Bundesregierung bleiben. Dass der WBGU Bildungsfragen stärker in den Blick nehmen wird, freut mich besonders. Veränderungsprozesse gelingen nur, wenn die Gesellschaft sie gestalten kann. Bildung, von der frühkindlichen bis zur berufsbegleitenden, befähigt die Gesellschaft ihre Zukunft aktiv zu gestalten Für die neunte Berufsperiode wünsche ich allen Mitgliedern gutes Gelingen. Ich freue mich auf die Impulse.“
Als Beiratsmitglieder wiederberufen wurden (in alphabetischer Reihenfolge):
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Herr Professor Jörg Drewes, Umweltingenieur, Technische Universität München
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Frau Professorin Anna-Katharina Hornidge, Entwicklungs- und Wissenssoziologin, German Institute of Development and Sustainability (IDOS) und Universität Bonn
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Frau Professorin Karen Pittel, Ökonomin, ifo Institut, Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und Universität München
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Herr Professor Hans-Otto Pörtner, Ökophysiologe und Klimaforscher, Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung |
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Frau Professorin Sabine Schlacke, Rechtswissenschaftlerin, Universität Greifswald |
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Frau Professorin Claudia Traidl-Hoffmann, Medizinerin, Universität Augsburg |
Neu in den WBGU berufen wurden:
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Frau Professorin Aletta Bonn, Biologin, Universität Jena
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Herr Professor Kai Maaz, Erziehungswissenschaftler / Sozialwissenschaftler, Universität Frankfurt a.M.
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Herr Professor Joscha Wullweber, Politikwissenschaftler, Universität Witten-Herdecke
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Die beiden Ministerinnen danken den Mitgliedern der beendeten, achten Beiratsperiode für ihre engagierte Arbeit. Insbesondere die grundlegenden Arbeiten zu den Themen Umwelt und Gesundheit, Biodiversität sowie Wasser haben wichtiges Entscheidungswissen generiert. Am 11. Oktober übergab der WBGU sein letztes Hauptgutachten der achten Beiratsperiode „Wasser in einer aufgeheizten Welt“ an Frau Bundesumweltministerin Steffi Lemke und den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Mario Brandenburg.
Die neun Mitglieder des WBGU werden mit Zustimmung des Kabinetts für vier Jahre berufen und sind Persönlichkeiten, die über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Hinblick auf die oben genannten Aufgaben des Beirats verfügen. Es handelt sich um Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft mit ganz unterschiedlichen Qualifikationsprofilen wie Ökonomie, Natur- und Sozialwissenschaften sowie Umweltrechtswissenschaft.