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Berlin, 01.10.2024

Sichere digitale Identitäten: Bürgerinnen und Bürger sollen sich mit dem Smartphone ausweisen können
Bundesregierung entwickelt staatliche EUDI-Wallet / Anerkennung von nicht-staatlichen Lösungen möglich

Die Bundesregierung wird eine staatliche digitale Brieftasche für das Smartphone entwickeln, mit der sich Bürgerinnen und Bürger künftig EU-weit digital ausweisen können. Eine entsprechende Entscheidung hat die Bundesregierung nun gefällt.

AMit der europäischen Brieftasche für die digitale Identität (EUDI-Wallet) erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich künftig mit dem Smartphone digital auszuweisen und zudem ihre Identitätsdaten und amtliche Dokumente digital zu speichern, zu präsentieren, sowie mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zu unterzeichnen. Zugleich werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass nicht-staatliche Anbieter eigene EUDI-Wallets anerkennen lassen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Identität schnell, sicher und unkompliziert direkt über ihr Smartphone nachweisen können – ohne eine zusätzliche Karte oder ein Lesegerät. Ob im Alltag, bei der Jobbewerbung, beim Onlinebanking oder im Kontakt mit Behörden wird dadurch der Identitätsnachweis viel leichter. Die EUDI-Wallet wird höchste Sicherheitsstandards gewährleistet und die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer schützen. Die EUDI-Wallet wird kostenfrei verfügbar sein und zur digitalen Inklusion beitragen, da alle Menschen – unabhängig von ihrer finanziellen Situation – Zugang zu digitalen Diensten erhalten.“

Die staatliche EUDI-Wallet wird schrittweise bis 2027 mit kontinuierlich erweitertem Funktionsumfang nutzbar sein. Eine erste Kernfunktion der staatlichen EUDI-Wallet wird dabei die Identifizierung sein. Sie ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, den Online-Ausweis auf das Smartphone zu übertragen und sich sicher und einfach auszuweisen. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen bereits ähnliche Anwendungen auf ihren Smartphones, um Tickets oder Bordkarten zu speichern oder ihre Bankkarten für Zahlungen bereitzuhalten – demnächst wird das Angebot um staatliche Nachweise ergänzt.

Um Bürgerinnen und Bürgern Wahlfreiheit zu geben und Innovation zu fördern, sollen neben der staatlichen EUDI-Wallet die Voraussetzungen für nicht-staatliche Anbieter geschaffen werden. So wird es auch Unternehmen, Stiftungen oder Forschungseinrichtungen möglich sein, eigene EUDI-Wallets zu entwickeln und in Deutschland anerkennen zu lassen.

Staatliche EUDI-Wallet zur Einhaltung der eIDAS-Verordnung
Der Entwicklungsstart der EUDI-Wallet erfolgt im Rahmen der Umsetzung der novellierten eIDAS-Verordnung, die im Februar 2024 im Europäischen Parlament verabschiedet wurde. Die Verordnung verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, bis 2027 zumindest eine EUDI-Wallets bereitzustellen. Um diese Vorgaben zu erfüllen, hat die Bundesregierung die Entwicklung der staatlichen EUDI-Wallet in die Wege geleitet. Unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) arbeiten die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam an der Umsetzung. Dabei ist die Umsetzung in den transparenten und partizipativen Architektur- und Konsultationsprozess für EUDI-Wallets eingebettet. Ideen, Konzepte und Code werden dabei öffentlich zur Kommentierung und zur Diskussion gestellt, um breite Expertise früh einzubeziehen.

Offene Beteiligung und Transparenz

Um den weiteren Entwicklungsprozess transparent zu gestalten und die Beteiligung der Öffentlichkeit zu fördern, organisiert der Architektur- und Konsultationsprozess für EUDI-Wallets am 9. Oktober eine offene Online-Sprechstunde. Interessierte können Fragen stellen und sich aktiv an der Diskussion beteiligen.

Weitere Informationen zur EUDI-Wallet und den technischen Details unter >>>

(Quelle: BMI – Bundesministerium des Innern und für Heimat)