Brüssel, 24.09.2024
Betrugsmasche im Namen der BfDI
Aktuell wird eine Betrugsmasche angewendet, in der angeblich BfDI-Beschäftigte Unterstützung beim Zurückgewinnen von verlorenem Geld bei Krypto-Börsen helfen soll.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) stellt klar: Bei diesen Anfragen handelt es sich um Fakes, die nicht von der BfDI stammen. Kommen Sie den Aufforderungen auf keinen Fall nach und antworten Sie nicht. Die Täter werden Ihre Antwort zum Anlass nehmen, Sie für weitere Betrugsversuche zu kontaktieren.
Zum Hintergrund: Die BfDI wurde in einigen Fällen angefragt, ob sie telefonische Kontaktaufnahmen im Namen ihrer Behörde bestätigen könne. Es wurde dabei jeweils die Zurückerlangung von Verlusten bei Krypto-Börsen angeboten.
Kontaktfinder
Hier finden Sie in wenigen Klicks heraus, wer für Ihre Anfrage oder Beschwerde zum Datenschutz zuständig ist.
Öffentliche Stellen
Unter den Begriff der öffentlichen Stelle fallen nicht nur die klassischen Verwaltungsbehörden, sondern auch Gerichte, Parlamente oder öffentliche Stiftungen. Hierzu zählen auch die Sozialversicherungen, wie z.B. die Krankenkassen.
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Unternehmen
Privatunternehmen werden meist von den Landesbehörden beaufsichtigt, es gibt jedoch einige Ausnahmen. In diese Kategorie fallen auch privatrechtliche Organisationen wie Vereine und Verbände.
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Presse, Rundfunk, Kirche
In diesen Bereichen gelten besondere Zuständigkeiten. Kirchen und öffentlich-rechtlicher Rundfunk verfügen z. B. über eigene Datenschutzbeauftragte. Auch für andere Organisationen sind die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder nicht zuständig.
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(Quelle: BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)