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Berlin/Bonn, 03.09.2024

Louisa Specht-Riemenschneider zur neuen Bundesbeauftragten für Datenschutz gewählt

Am 3. Sept. 2024 wurde Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier zur neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ernannt.
Am 16. Mai 2024 wurde Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider vom Deutschen Bundestag zur neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gewählt. Louisa Specht-Riemenschneider, Lehrstuhlinhaberin für Bürgerliches Recht, Informations- und Datenrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, folgt auf Professor Ulrich Kelber, dessen fünfjährige Amtszeit zum vergangenen Jahresende abgelaufen war. Seit dem 7. Januar hatte Kelber die Geschäfte der Bonner Behörde für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kommissarisch geführt. Die renommierte Juristin und Datenschutzexpertin tritt damit am 3. Sept. 2024 die Nachfolge von Ulrich Kelber an und übernimmt eine Schlüsselrolle in der Überwachung und Durchsetzung des Datenschutzes in Deutschland.

Louisa Specht-Riemenschneider ist eine ausgewiesene Expertin im Bereich des Datenschutzrechts und der Informationsfreiheit. Als Professorin für Bürgerliches Recht, insbesondere Medien- und Informationsrecht, an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn hat sie sich einen Namen gemacht. Ihre Forschung konzentriert sich auf Themen wie Persönlichkeitsrechte, Daten- und Verbraucherschutz in digitalen Kontexten sowie die rechtlichen Herausforderungen, die durch neue Technologien entstehen.

Specht-Riemenschneider ist nicht nur in akademischen Kreisen hoch angesehen, sondern auch in der Praxis tief verwurzelt. Sie hat an zahlreichen Gesetzgebungsprozessen mitgewirkt und ist Mitglied in verschiedenen nationalen und internationalen Datenschutzgremien. Ihre Expertise wird von vielen als zukunftsweisend angesehen, insbesondere in einer Zeit, in der der Datenschutz angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und den damit verbundenen Herausforderungen immer wichtiger wird.

Die BfDI will vor allen Dingen einen lösungsorientierten Umgang beim Thema Datenschutz erreichen:
„Ich werbe insgesamt für einen Datenschutz, der rote Linien klar aufzeigt, aber unterhalb dieser roten Linien konstruktive Lösungen, einen Korridor des Möglichen, anbietet. Ich will noch früher und intensiver in den Dialog mit Gesellschaft, Gesetzgeber, Forschung und Wirtschaft kommen, um eine grundrechtssensible Digitalisierung zu ermöglichen. Ich will wissen, wo die Beteiligten Herausforderungen sehen, um frühzeitig Lösungen anbieten zu können, die das Datenschutzrecht einhalten.“

Dabei sollen drei Themenfelder im Fokus stehen: „In meiner Amtszeit werde ich mich insbesondere um die Bereiche Gesundheit, Künstliche Intelligenz und Sicherheit kümmern. Digitale Lösungen sind entscheidend für eine bessere Gesundheitsversorgung für uns alle. Dabei müssen die Grundrechte der Betroffenen umfassend geschützt werden, gleichzeitig darf ein hohes Maß an Funktionalität der Systeme nicht verhindert werden. Ähnliches gilt für die Künstliche Intelligenz. Ich werde alles tun, um eine vertrauenswürdige und grundrechtsorientierte KI-Landschaft zu ermöglichen.

Gleichzeitig werde ich mich mit Vehemenz gegen rechtswidrige Datenverarbeitungen einsetzen. Es ist meine feste Überzeugung, dass die KI-Aufsicht in die Hände der Datenschutzaufsichtsbehörden gehört. Denn wir sind als einzige Behörden völlig unabhängig und haben bereits heute die notwendigen KI-Expertinnen und Experten. Über KI-Reallabore möchte ich Innovation aktiv begleiten.“

Beim Thema Sicherheit gilt: „Der Preis unserer Sicherheit darf niemals unsere Freiheit sein. Wir brauchen ein Gleichgewicht zwischen Maßnahmen zur Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit und dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht. Diesen Ausgleich möchte ich noch stärker als bislang im Dialog mit den Nachrichtendiensten und Polizeien gewährleisten. Eine Verlagerung wesentlicher Teile der datenschutzrechtlichen Aufsicht über die Nachrichtendienste auf andere Behörden halte ich für falsch.“

Die Rolle der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat die Aufgabe, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Deutschland zu überwachen. Dazu gehört unter anderem die Kontrolle der Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des Bundes und durch private Unternehmen. Darüber hinaus ist die BfDI für die Aufklärung der Bevölkerung über ihre Datenschutzrechte verantwortlich und wirkt an der Gestaltung von datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene mit.

Die neue Bundesbeauftragte wird sich dabei einer Vielzahl von Herausforderungen stellen müssen, die vom Umgang mit den Daten großer Tech-Konzerne bis hin zu Fragen der Datensicherheit im öffentlichen Sektor reichen. Mit ihrer Wahl setzt der Bundestag ein klares Zeichen für die Bedeutung eines starken und unabhängigen Datenschutzes in Deutschland.

Herausforderungen und Zukunftsperspektiven

Louisa Specht-Riemenschneider übernimmt das Amt zu einer Zeit, in der der Datenschutz in Deutschland und Europa vor großen Herausforderungen steht. Die rasante Entwicklung von Künstlicher Intelligenz, Big Data und neuen Technologien stellt die bestehende Gesetzgebung immer wieder auf die Probe. Gleichzeitig wächst das Bewusstsein in der Bevölkerung für den Schutz der eigenen Daten und die Wahrung der Privatsphäre.

Ein zentrales Thema wird die Regulierung und Kontrolle der Datenverarbeitung durch globale Internetkonzerne sein. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung bestehender Gesetze, sondern auch um die Schaffung neuer Regelungen, die den sich ständig verändernden technologischen Gegebenheiten gerecht werden. Ebenso wird die Stärkung der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern im digitalen Raum eine wichtige Aufgabe der neuen Bundesbeauftragten sein.

Ein weiteres Augenmerk dürfte Specht-Riemenschneider auf die Verbesserung der Datensicherheit legen. Die jüngsten Vorfälle von Datenlecks und Cyberangriffen haben gezeigt, dass hier noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. Insbesondere im öffentlichen Sektor, wo sensible Daten von Millionen Menschen verarbeitet werden, muss der Schutz vor unberechtigtem Zugriff oberste Priorität haben.

Reaktionen und Erwartungen

Die Wahl von Louisa Specht-Riemenschneider wurde von verschiedenen Seiten begrüßt. Datenschützer und Experten lobten ihre umfassende fachliche Kompetenz und ihren praxisnahen Ansatz. Sie gilt als jemand, der sowohl die theoretischen als auch die praktischen Aspekte des Datenschutzes versteht und in der Lage ist, Lösungen für komplexe Probleme zu entwickeln.

Von der neuen Bundesbeauftragten wird erwartet, dass sie den Datenschutz in Deutschland weiter stärkt und die Bürgerrechte im digitalen Zeitalter konsequent verteidigt. Gleichzeitig hoffen viele, dass sie den Dialog zwischen Datenschutzbehörden, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft fördert, um tragfähige und praxisgerechte Lösungen zu entwickeln.

Mit Louisa Specht-Riemenschneider hat Deutschland eine versierte und engagierte Datenschutzexpertin zur neuen Bundesbeauftragten gewählt. In einer Zeit, in der der Datenschutz immer mehr in den Fokus rückt, wird sie eine entscheidende Rolle dabei spielen, die Rechte der Bürger zu schützen und den Datenschutz weiterzuentwickeln. Ihre umfassende Erfahrung und ihr tiefes Verständnis für die Herausforderungen des digitalen Zeitalters machen sie zur idealen Besetzung für diese verantwortungsvolle Position. nz

(Quelle: BfDI – Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)