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Bonn, 19.06.2024

Beschwerdemöglichkeiten bei Datenübermittlungen in die USA

Der Europäische Datenschutzausschuss veröffentlicht Beschwerdeformulare und ergänzende Hinweise zu den Beschwerdemöglichkeiten bei Datenübermittlungen in die USA.
Am 10. Juli 2023 wurde der Angemessenheitsbeschluss für das sog. EU-US Data Privacy Framework (DPF) verabschiedet. Eine wichtige Grundlage dieses Beschlusses ist ein neues Beschwerdeverfahren, mit dem Betroffene die Verarbeitung personenbezogener Daten durch US-Nachrichtendienste in den USA überprüfen lassen können. Neben diesem neuen Beschwerdemechanismus existieren weitere Beschwerdewege bei möglichen Verstößen gegen das DPF durch US-Organisationen/-Unternehmen.

Damit Personen in der EU diese Verfahren möglichst einfach nutzen können, nehmen die Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten entsprechende Beschwerden entgegen. Hierzu hat der Europäische Datenschutzausschuss Beschwerdeformulare sowie ergänzende Hinweise erarbeitet. Diesen Prozess hat der BfDI intensiv begleitet. Die Unterlagen stehen nun auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Alle weiteren Informationen, wie Sie an den BfDI wenden können, finden Sie auf unserer Seite zu den Beschwerdeverfahren >>>.

(Quelle: BfDI – Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)