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Brüssel, 18.06.2024

Gesetz zur Wiederherstellung der Natur: Rat gibt endgültig grünes Licht "Nature Restoration Law"

Am 17. Juni 2024 hat der EU-Ministerrat die erste Verordnung über die Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen förmlich angenommen. Ziel dieser Verordnung ist es, Maßnahmen zu ergreifen, um bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederherzustellen.

Nach der Zustimmung der Abgeordneten des Europäischen Parlamentes (EP) im Februar kam am 17. Juni die qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten für das "Nature Restoration Law" zusammen, so dass das Gesetz nun in Kraft treten kann. Grundlage für die erfolgreiche Verabschiedung war ein Kompromiss zwischen EP und Rat, bei dem mehr Flexibilität und Ausnahmen für die Mitgliedstaaten eingeführt wurden. Im heutigen Umweltrat wurden auch Schlussfolgerungen zur Halbzeitüberprüfung des 8. Umweltaktionsprogramms beschlossen und Mandate für die Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission zur Abfallrahmenrichtlinie, zur Richtlinie über Umweltaussagen (Green Claims Directive) und zur Bodenüberwachungsrichtlinie (Soil Monitoring Law) verabschiedet.

Auch die deutsche Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat bei der Abstimmung der Mitgliedstaaten im Ministerrat in Luxemburg für die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur gestimmt.

Für jedes der aufgeführten Ökosysteme - von Land- über Meeres- und Süßwasser- bis hin zu städtischen Ökosystemen - werden spezifische, rechtsverbindliche Ziele und Verpflichtungen für die Wiederherstellung der Natur festgelegt.

Die Verordnung zielt darauf ab, den Klimawandel und die Auswirkungen von Naturkatastrophen abzuschwächen. Sie wird die EU dabei unterstützen, ihre internationalen Umweltverpflichtungen zu erfüllen und die europäische Natur wiederherzustellen.

lain Maron, Minister für Klimaübergang, Umwelt, Energie und partizipative Demokratie der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt:
Ich freue mich über diese positive Abstimmung über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur, das vor fast einem Jahr zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat vereinbart wurde. Es ist das Ergebnis harter Arbeit, die sich gelohnt hat. Es ist keine Zeit für eine Pause beim Schutz unserer Umwelt. Heute beschließt der Rat der EU, die Natur in Europa wiederherzustellen und damit die biologische Vielfalt und das Lebensumfeld der europäischen Bürger zu schützen. Es ist unsere Pflicht, auf die Dringlichkeit des Zusammenbruchs der Artenvielfalt in Europa zu reagieren, aber auch die Europäische Union in die Lage zu versetzen, ihre internationalen Verpflichtungen zu erfüllen. Die europäische Delegation wird mit erhobenem Haupt zur nächsten COP gehen können.

Wiederherstellung von Land- und Meeresökosystemen

Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, geschädigte Ökosysteme in den Land- und Meereslebensräumen der Mitgliedstaaten wiederherzustellen, die übergeordneten Ziele der EU in Bezug auf Klimaschutz und Anpassung zu erreichen und die Ernährungssicherheit zu verbessern.

Die Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur gemeinsamen Wiederherstellung von mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU bis 2030 festzulegen und umzusetzen.

Die Verordnung gilt für eine Reihe von Land-, Küsten- und Süßwasserökosystemen, Wäldern, landwirtschaftlichen und städtischen Ökosystemen, darunter Feuchtgebiete, Grasland, Wälder, Flüsse und Seen, sowie für Meeresökosysteme, darunter Seegras, Schwamm- und Korallenbänke.

Bis 2030 werden die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Wiederherstellungsmaßnahmen Natura-2000-Gebieten Vorrang einräumen.

Für die in der Verordnung aufgeführten Lebensräume, die sich in einem schlechten Zustand befinden, werden die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Wiederherstellung ergreifen:
• mindestens 30 % bis 2030
• Mindestens 60 % bis 2040
• Mindestens 90 % bis 2050

Bemühungen zur Verhinderung der Verschlechterung

Die Mitgliedstaaten werden sich bemühen, eine erhebliche Verschlechterung von Gebieten zu verhindern, die:
• dank der Wiederherstellung einen guten Zustand erreicht haben
• die in der Verordnung aufgeführten terrestrischen und marinen Lebensräume beherbergen

Schutz von Bestäubern

In den letzten Jahrzehnten sind die Bestände und die Vielfalt der wildlebenden Insektenbestäuber in Europa dramatisch zurückgegangen. Um dem entgegenzuwirken, enthält die Verordnung spezifische Anforderungen für Maßnahmen, die den Rückgang der Bestäuberpopulationen bis spätestens 2030 umkehren sollen.

Ökosystem-spezifische Maßnahmen

Die Verordnung legt spezifische Anforderungen für verschiedene Arten von Ökosystemen fest, darunter landwirtschaftliche Flächen, Wälder und städtische Ökosysteme.

Die Mitgliedstaaten werden Maßnahmen ergreifen, die darauf abzielen, zwei dieser drei Indikatoren zu verbessern: die Population von Grünlandschmetterlingen, den Bestand an organischem Kohlenstoff in Acker-Mineralböden und den Anteil an landwirtschaftlichen Flächen mit vielfältigen Landschaftsmerkmalen. Die Erhöhung der Population von Waldvögeln und die Sicherstellung, dass es bis Ende 2030 keine Nettoverluste an städtischen Grünflächen und Baumkronen gibt, sind ebenfalls Schlüsselmaßnahmen dieses neuen Gesetzes.

Die Mitgliedstaaten werden Maßnahmen ergreifen, um entwässerte Moorgebiete wiederherzustellen und bis 2030 auf EU-Ebene mindestens drei Milliarden zusätzliche Bäume zu pflanzen. Um bis 2030 mindestens 25 000 km Flüsse in frei fließende Flüsse zu verwandeln, werden die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um vom Menschen verursachte Hindernisse für die Verbindung von Oberflächengewässern zu beseitigen.

Nationale Wiederherstellungspläne

Nach den neuen Vorschriften müssen die Mitgliedstaaten vorausplanen und der Kommission nationale Wiederherstellungspläne vorlegen, aus denen hervorgeht, wie sie die Ziele erreichen wollen. Außerdem müssen sie ihre Fortschritte anhand von EU-weiten Biodiversitätsindikatoren überwachen und darüber berichten.

Nächste Schritte

Die Verordnung wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt in Kraft. Sie wird dann in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gelten.

Bis 2033 wird die Kommission die Anwendung der Verordnung und ihre Auswirkungen auf den Landwirtschafts-, Fischerei- und Forstwirtschaftssektor sowie ihre weiteren sozioökonomischen Folgen überprüfen.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat am 22. Juni 2022 im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, die Teil des europäischen Green Deal ist, ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur vorgeschlagen. Über 80 % der europäischen Lebensräume sind in einem schlechten Zustand. Die bisherigen Bemühungen um den Schutz und die Erhaltung der Natur haben diesen besorgniserregenden Trend nicht umkehren können.

Deshalb sieht die Verordnung erstmals Maßnahmen vor, um die Natur nicht nur zu erhalten, sondern auch wiederherzustellen. Die Verordnung wird der EU dabei helfen, ihre internationalen Verpflichtungen zu erfüllen, insbesondere den auf der UN-Konferenz über die biologische Vielfalt (COP15) 2022 in Kunming-Montréal vereinbarten globalen Rahmen für die biologische Vielfalt.

Wie ist es um die Natur in der EU bestellt?

Die EU hat seit langem die Notwendigkeit erkannt, die Natur und die biologische Vielfalt zu erhalten. Das erste Gesetz wurde bereits 1979 verabschiedet - die Vogelschutzrichtlinie -, und es folgten mehrere weitere Gesetze und Finanzierungsprogramme. Trotz dieser Bemühungen ist der Zustand der Natur in der EU stark rückläufig.

Der Rat hat das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur verabschiedet, um die Natur und die Arten wieder in einen guten Zustand zu bringen. Das Gesetz setzt verbindliche Ziele für wichtige Ökosysteme, Lebensräume und die darin lebenden Arten.
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(Quelle: Ministerrat der Europäischen Union)