Brüssel, 22.04.2024
Besserer Schutz von Kindern vor Gewalt:
EU-Kommission veröffentlicht Empfehlungen
Die Europäische Kommission will die Systeme zum Schutz von Kindern vor Gewalt stärken. Sie hat dafür heute eine Empfehlung angenommen, entsprechend ihrer Verpflichtung im Rahmen der EU-Kinderrechtsstrategie. Behörden auf allen Regierungsebenen und die Zivilgesellschaft in allen Sektoren müssen zusammenarbeiten, um Kinder kohärent und systematisch vor allen Formen von Gewalt zu schützen.
Dubravka Šuica, Vizepräsidentin für Demokratie und Demografie, sagte: „Gemeinsam müssen wir ein umfassendes System der Unterstützung und des Einsatzes für ein sicheres und selbstbestimmtes Umfeld für unsere Kinder aufbauen. Die heutige Empfehlung ist ein Schritt auf dem Weg zu einer Kultur der Nulltoleranz gegenüber Gewalt gegen Kinder, den wir gemeinsam mit allen Akteuren und den Kindern gehen.“
Die Empfehlung wird die Mitgliedstaaten bei der Stärkung ihrer Kinderschutzsysteme unterstützen.
Gewalt gegen Kinder bleibt große Herausforderung
Die EU ist die Heimat von 80 Millionen Kindern. Gewalt gegen Kinder ist sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU nach wie vor eine große Herausforderung. 13 Prozent bis 29 Prozent der 15-jährigen Schülerinnen und Schüler geben an, häufig gemobbt zu werden. Bis zu 13,7 Prozent der erwachsenen Frauen gaben an, in ihrer Kindheit sexuelle Gewalt erlebt zu haben, und dieser Anteil könnte sogar noch höher sein. Das Handeln oder Nichthandeln von Regierungen hat größere Auswirkungen auf Kinder als auf jede andere Gruppe der Gesellschaft. Der Schutz von Kindern ist sowohl ein moralisches als auch ein rechtliches Gebot. Er ist auch eine langfristige strategische Investition in unsere Gesellschaft.
Schlüsselelemente der Empfehlung:
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Kinder in den Mittelpunkt integrierter Kinderschutzsysteme stellen, die Schutzsysteme an die Bedürfnisse der Kinder anpassen und Kinder in Entscheidungen, die sie betreffen, einbeziehen. |
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Mitgliedstaaten bei der Anpassung ihrer Systeme zum Schutz jedes Kindes vor jeglicher Form von Gewalt mit Hilfe von EU-Instrumenten wie Gesetzgebung, Politik oder Finanzierung unterstützen. Dies beginnt damit Diskriminierung zu verhindern und zu bekämpfen, gezielt Unterstützung bereitzustellen und eine gesellschaftliche Kultur zu fördern, die Gewalt gegen Kinder ausschließt. |
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Einen allgemeinen Rahmen für integrierte Kinderschutzsysteme schaffen. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, nationale Pläne zur Beendigung der Gewalt gegen Kinder zu erstellen, die EU- und nationalen Rechtsvorschriften zum Kinderschutz wirksam umzusetzen, Koordinierungsstrukturen einzurichten, die personellen und finanziellen Ressourcen zu stärken und die Datenerfassung zu verbessern. |
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Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Sektoren und zuständigen Behörden durch die Ausbildung von Fachkräften verbessern, beginnend auf lokaler Ebene. |
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Umfassende und koordinierte Unterstützungsmaßnahmen in Fällen von Gewalt gegen Kinder einführen, von der Prävention und Früherkennung bis zur Berichterstattung und sektorübergreifenden Unterstützung. |
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Reaktion auf die Sicherheitsbedürfnisse von Kindern online und offline durch Verbesserung der digitalen Kompetenz von Kindern, Förderung der sicheren Nutzung digitaler Technologien und Schulung von Familien und Betreuern. |
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Schutz der Integrität und der psychischen Gesundheit von Kindern, Verhinderung und Bekämpfung von (Cyber-)Mobbing indem die Mitgliedstaaten ermutigt werden, nationale Strategien für psychische Gesundheit zu entwickeln, wobei Kinder die vorrangige Zielgruppe sind. |
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Bessere Nutzung der bestehenden EU-Instrumente, um Kinderschutzsysteme zu stärken: Gesetze, Strategien, finanzielle Unterstützung, wie im Anhang der Mitteilung aufgeführt. Die Mitgliedstaaten auffordern, in ihrem außenpolitischen Handeln einen integrierten Ansatz zum Schutz von Kindern zu verfolgen, wie z. B. die Abschaffung der Kinderarbeit, den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten und den Schutz von Kindern vor dem Klimawandel und Umweltgefahren. |
(Quelle: Europäische Kommission Vertretung in Deutschland)