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ENERGIE & ROHSTOFFE

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Brüssel, 05.04.2024

Erneuerbarer Wasserstoff: Kommission genehmigt deutsche Förderregelung über 350 Mio. Euro

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 350 Millionen Euro ausgestattete deutsche Regelung genehmigt, um die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff zu fördern. Die Regelung erfolgt über das Instrument „Auctions-as-a-Service“ („ Auktionen als Dienstleistung“) der Europäischen Wasserstoffbank. Die deutsche Maßnahme steht insbesondere mit den Zielen des REPowerEU-Plans und des Industrieplans für den europäischen Grünen Deal im Einklang. Sie wird dazu beitragen, die Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland weiter zu verringern und den ökologischen Wandel rasch voranzubringen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sprach von einem wichtigen Schritt: „Mit der Regelung werden die kosteneffizientesten Projekte in Deutschland unterstützt, die Kosten für die Steuerzahler gesenkt und etwaige Wettbewerbsverfälschungen möglichst gering gehalten. Deutschland ist der erste Mitgliedstaat, der von dieser Auktion Gebrauch macht, die eine schnellere Gewährung staatlicher Förderungen in diesem wichtigen Sektor ermöglicht.“

Die deutsche Regelung im Detail

Deutschland hatte bei der Kommission eine geplante Regelung im Umfang von 350 Millionen Euro angemeldet, mit der die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument „Auctions as-a-Service“ der Europäischen Wasserstoffbank gefördert werden soll. Konkret wird mit der Regelung der Bau einer Elektrolysekapazität von bis zu 90 MW unterstützt werden. Zudem sollen Anreize für die Erzeugung von bis zu 75.000 Tonnen erneuerbarem Wasserstoff geschaffen werden. Die Maßnahme wird einen Beitrag dazu leisten, dass Deutschland seine inländische Elektrolysekapazität bis 2030 auf mindestens 10 GW ausbauen kann und dass das Ziel der EU erreicht wird, bis 2030 den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch auf mindestens 42,5 Prozent bzw. möglichst auf 45 Prozent zu erhöhen.

Die Beihilfe wird über eine wettbewerbliche Ausschreibung gewährt, die unter Aufsicht der Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt durchgeführt wird. Die Frist für den Eingang der Gebote endete am 8. Februar. Nun bewertet die Agentur die Gebote für Vorhaben in allen Mitgliedstaaten und erstellt eine Rangfolge. Die Förderung im Rahmen der deutschen Regelung steht Unternehmen offen, die beabsichtigen, neue Elektrolyseure in Deutschland zu errichten.

Die Beihilfen werden in Form direkter Zuschüsse je Kilogramm erzeugtem erneuerbarem Wasserstoff für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren gewährt. Die Empfänger müssen die Einhaltung der EU-Kriterien für die Herstellung erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs nachweisen. Danach muss u. a. ein Beitrag zum Aufbau oder zur Finanzierung der zusätzlichen Kapazitäten erneuerbaren Stroms geleistet werden, die für die Erzeugung des im Rahmen der Maßnahme geförderten erneuerbaren Wasserstoffs benötigt werden.
Beihilferechtliche Würdigung der Kommission

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, nach dem die EU-Mitgliedstaaten die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen fördern können, sowie nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022.

Im Einzelnen stellte die Kommission Folgendes fest:

Die Regelung ist erforderlich und geeignet, um die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und damit die Dekarbonisierung des Industrie-, Verkehrs- bzw. Energiesektors zu fördern.
Die Maßnahme hat einen Anreizeffekt, da die Beihilfeempfänger die betreffenden Investitionen ohne die öffentliche Förderung nicht tätigen würden.
Deutschland hat ausreichende Vorkehrungen getroffen, damit die Regelung nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU hat. Insbesondere werden die Beihilfeempfänger nach einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahren ausgewählt, und die Beihilfe wird auf das für die Durchführung der Vorhaben erforderliche Minimum beschränkt.
Auch wird die Beihilfe im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal positive Auswirkungen insbesondere auf die Umwelt haben, die etwaige negative Auswirkungen in Form von Wettbewerbsverzerrungen aufwiegen.

(Quelle: Europäische Kommission Vertretung in Deutschland)