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Brüssel, 10.11.2023

EU-Kommission begrüßt das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben eine vorläufige Einigung über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur erzielt. Die EU-Kommission begrüßte das Votum über dieses Schlüssel-Element des Europäischen Grünen Deals und der Biodiversitäts-Strategie der EU. „Ich bin überzeugt, dass wir eine ausgewogene Einigung über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur erzielt haben, das die Natur wieder zu unserem Verbündeten machen wird“, sagte EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius. „Indem wir sie wieder gesund machen, helfen wir uns selbst und schützen uns vor den Auswirkungen des Klimawandels. Eine gesunde Natur bedeutet eine ausreichende Versorgung mit sauberem Wasser, saubere Luft, kühlere Städte bei Hitzewellen, Pufferzonen gegen Stürme an unseren Küsten und reichliche Nahrungsquellen.“

Kommissar Sinkevicius wird heute Abend in Chemnitz über sein Portfolio reden, mit einem besonderem Fokus auf das Thema Nachhaltigkeit. Er wird mit im Rahmen der Sächsischen Nachhaltigkeitskonferenz mit dem Carlowitz-Preis für Nachhaltigkeit ausgezeichnet. Die Laudatio hält der sächsische Minister Umwelt, Landwirtschaft, Energie und Klima, Wolfram Günther.

Kontinuierliche und nachhaltige Erholung der Natur

Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur soll einen Prozess für eine kontinuierliche und nachhaltige Erholung der Natur auf dem Land und im Meer der EU in Gang setzen. Als Gesamtziel, das auf EU-Ebene erreicht werden soll, werden die Mitgliedstaaten bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Landflächen und 20 Prozent der Meeresgebiete der EU Wiederherstellungsmaßnahmen durchführen. Bis 2050 sollen solche Maßnahmen für alle Ökosysteme, die eine Wiederherstellung benötigen, erfolgen.

Das Gesetz wird der EU und ihren Mitgliedstaaten helfen, das Ziel für die Wiederherstellung der Natur zu erreichen, zu dem sie sich im Rahmen des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montréal auf der COP15 im Dezember 2022 verpflichtet haben.

Nationale Maßnahmen zur Wiederherstellung gesunder und produktiver Ökosysteme

Für die verschiedenen Ökosysteme gelten unterschiedliche Wiederherstellungsziele. Die Mitgliedstaaten entscheiden über die spezifischen Maßnahmen, die in ihrem Hoheitsgebiet gelten sollen. Zu diesem Zweck werden sie nationale Wiederherstellungspläne entwickeln, in denen der Wiederherstellungsbedarf und die Maßnahmen an den lokalen Kontext angepasst werden und ein Zeitplan für die Umsetzung festgelegt wird. Sie werden diese Pläne unter Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften und der Zivilgesellschaft entwickeln.

Synergien schaffen

Die Pläne sollen Synergien mit dem Klimaschutz, der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention sowie mit der Land- und Forstwirtschaft anstreben.

Spezifische Ziele für verschiedene Ökosysteme sind beispielsweise die Verbesserung des Zustands der wichtigsten Land- und Meereslebensräume in der EU, städtische Ökosysteme, Flüsse und Überschwemmungsgebiete oder die Verbesserung der Bestäubervielfalt.

Die nächsten Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Verordnung nun förmlich annehmen. Sobald dies geschehen ist, wird sie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten müssen dann innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung ihren ersten Plan zur Wiederherstellung der Natur bei der Kommission einreichen.

Die Kommission hat am 22. Juni 2022 den Vorschlag für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur angenommen. Das Gesetz ist ein Kernelement des Europäischen Green Deal und der EU-Biodiversitätsstrategie und baut auf bestehenden Rechtsvorschriften auf.

Weitere Informationen

Webseite zum Naturwiederherstellungsgesetz >>>

Biodiversitätsstrategie für 2030 >>>

(Quelle: Europäische Kommission Vertretung in Deutschland)