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Berlin, 30.08.2023

Bundeskabinett beschließt Eckpunkte zum Digitalcheck
Bundesinnenministerin Faeser: „Auch in der Gesetzgebung müssen wir viel digitaler denken.“

Die Bundesregierung hat heute die vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vorgelegten Eckpunkte zum Digitalcheck beschlossen und setzt damit wichtige Vorgaben des Koalitionsvertrags und der Digitalstrategie um.

Politische Projekte wie z.B. die Energiekostenpauschale, die Wohngeldreform, die Einbürgerungsreform und künftig die Kindergrundsicherung sind in der Umsetzung oft Digitalprojekte. Viele Gesetze enthalten aber immer noch Vorschriften, die eine digitale Umsetzung erschweren. Dies zeigt sich oft erst in der Umsetzung, wenn das Gesetz längst beschlossen ist. Neue Regelungen müssen daher die Anforderungen und Möglichkeiten der späteren digitalen Umsetzung von Anfang an mitdenken und die Voraussetzungen für die Digitalisierung schaffen, damit Bürgerinnen und Bürger, Verwaltungen und Unternehmen Leistungen möglichst einfach und problemlos online nutzen können. Hier setzt der Digitalcheck an. Er gilt für alle neuen Regelungsvorhaben des Bundes.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir wollen einen digitalen Staat, der konsequent aus der Perspektive der Bürgerin und des Bürgers gedacht ist. Wir wollen unser Land moderner, bürgernäher und digitaler machen. Das heißt konkret: Einheitliche Standards und schnellere, digitale Verfahren. Die Leistungen des Staates sollten jederzeit und von jedem Ort aus digital nutzbar sein. Dafür müssen wir viel früher ansetzen als bislang. Um in Zukunft rechtliche Hürden für die Digitalisierung von vornherein zu vermeiden, muss jeder Gesetzentwurf künftig den Digitalcheck durchlaufen. Denn auch in der Gesetzgebung müssen wir viel digitaler denken. Mit dem Digitalcheck klopfen wir Gesetzentwürfe darauf ab, ob sie das Leben einfacher und digitaler machen.“

Der Digitalcheck basiert auf fünf Prinzipien deren Berücksichtigung die Grundlage für digitaltaugliche Gesetze bildet:

Die digitale Kommunikation muss sichergestellt werden, indem Regelungen z.B. technologieoffen formuliert und Medienbrüche vermieden werden.
Die Wiederverwendung von Daten und Standards muss ermöglicht werden (Registerdaten).
Der Datenschutz und die Informationssicherheit müssen gewährleistet werden, wozu Expertinnen und Experten frühzeitig mit einzubinden sind.
Es sollen klare Regelungen für eine digitale Ausführung gefunden werden, das heißt, dass Regelungen verständlich und möglichst mit einheitlichen Rechtsbegriffen formuliert sind.
Neue Regelungsvorhaben sollen eine Automatisierung ermöglichen. Hierfür ist die Einbindung von IT-Fachexpertinnen und -experten angeraten, um umsetzbare rechtliche Voraussetzungen für automatisierte oder antragslose Verfahren und klare Entscheidungsstrukturen zu schaffen.

Im Januar 2023 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat eine erste Version des Digitalchecks zur Verfügung gestellt.

Der Nationale Normenkontrollrat prüft, inwieweit die digitalen Möglichkeiten bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch die Ministerien ausgeschöpft wurden.

Mehr Informationen sind auf der Webseite des Digitalchecks erhältlich:
www.bmi.bund.de/digitalcheck

(Quelle: BMI – Bundesministerium des Innern und für Heimat)