Berlin, 28.06.2023
Neuer deutsch-schweizerischer Polizeivertrag: Grenzüberschreitenden Herausforderungen für die innere Sicherheit effektiv und gemeinsam begegnen Bundesregierung beschließt Entwurf des Vertragsgesetzes
Das Bundeskabinett hat am 28. Juni 2023 den Entwurf eines Vertragsgesetzes zum neuen deutsch-schweizerischen Polizeivertrag beschlossen. Das Gesetz, mit dem sich nun Bundestag und Bundesrat befassen werden, soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der neue deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft treten kann. Bundesinnenministerin Nancy Faeser und ihre schweizerische Amtskollegin Karin Keller-Sutter hatten den Vertrag im vergangenen Jahr in Berlin unterzeichnet. Der bisherige Vertrag stammt noch aus dem Jahr 1999 und bedurfte einer grundlegenden Neufassung, um der veränderten Sicherheitslage an den Grenzen gerecht zu werden.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ich freue mich sehr, dass wir als Bundesregierung heute die Weichen gestellt haben, dass der neue deutsch-schweizerische Polizeivertrag bald in Kraft treten kann. Damit stellen wir die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei- und Zollbehörden in Deutschland und der Schweiz auf eine neue Grundlage. So können wir den heutigen grenzüberschreitenden Herausforderungen für die innere Sicherheit viel effektiver begegnen. Künftig haben wir einen praxisgerechten und zukunftsfähigen Polizeivertrag. Wir schaffen damit die Grundlage für eine noch engere Zusammenarbeit unserer Polizei- und Zollbehörden. Unsere Zusammenarbeit wird hierdurch weiter gestärkt und ausgeweitet. Vor allem die Regelungen zur Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse im Nachbarstaat erlauben besonders effektive operative grenzüberschreitende Kooperationen.“
Neue Regelungen zur polizeilichen Zusammenarbeit wurden unter anderem zum Zeugen- und Opferschutz, zu polizeilichen Maßnahmen in Zügen und Schiffen, zur Beförderung von Personen, zu Grenzübertritten von Beamtinnen und Beamten zur Abwehr einer gegenwärtigen oder unmittelbaren Gefahr für Leib oder Leben, zu verkehrsbedingten Grenzübertritten und für eine engere Zusammenarbeit von Dokumentenberaterinnen und Dokumentenberatern sowie Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten aufgenommen.
Der neue Vertrag tritt nach Verabschiedung des erforderlichen Vertragsgesetzes in Kraft. Deutschland unterhält mit allen seinen Nachbarstaaten bilaterale Abkommen zur grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit.
(Quelle: BMI Bundesministerium des Innern und für Heimat)