Brüssel, 23.05.2023
5 Jahre DSGVO - Datenschutz-Grundverordnung als Maßstab in der digitalen Landschaft
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben am 23. Mai in Brüssel eine gemeinsame Diskussionsveranstaltung zum fünften Jahrestag der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) organisiert.
Dabei zogen die Datenschützer zusammen mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der gesetzgebenden Institutionen der EU und des Europäischen Gerichtshofs eine Zwischenbilanz zur praktischen Anwendung der DSGVO.
BayLfD Professor Dr. Thomas Petri: „Die Betroffenenrechte der DSGVO bewähren sich seit fünf Jahren. Auch künftig müssen sie voll zur Geltung kommen. Denn die Europäische Union hat in ihrer Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade den Menschen in den Mittelpunkt des digitalen Wandels gestellt und will seine Grundrechte auch in diesem Kontext uneingeschränkt achten.“
BfDI Professor Ulrich Kelber betont die Herausforderungen bei der weiteren Gesetzgebung: „Die Vorschläge der EU im Rahmen der EU-Datenstrategie sind allesamt wichtig. Aus grundrechtlicher und datenschutzrechtlicher Sicht ist entscheidend, dass der EU-Gesetzgeber jetzt die richtige Balance
findet zwischen den Interessen der Öffentlichkeit, der Wissenschaft und der Wirtschaft und den Interessen des Einzelnen am Schutz der Privatsphäre. Das ist gerade im Bereich sensibler Gesundheitsdaten besonders relevant.“
Alle Rednerinnen und Redner betonten den Meilensteincharakter der DSGVO, die international als „Goldstandard“ der Datenschutzgesetzgebung gilt. Es bestand Einigkeit darüber, dass die Durchsetzung der DSGVO in den letzten fünf Jahren bereits gut funktioniert hat, dass aber weitere Schritte für eine breite und effektive Durchsetzung notwendig sind. Unterstützung fanden daher die von EU-Justizkommissar Reynders vorgestellten Pläne für eine EU-Verordnung zur Harmonisierung der grenzüberschreitenden Fälle. Diskutiert wurde zudem das Verhältnis der DSGVO zu den Gesetzgebungsvorhaben im Rahmen der EU-Digitalstrategie, insbesondere dem Vorschlag für eine Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (AI-Act) und dem Vorschlag für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). Die Frage, ob hiermit eine Verschiebung der Bedeutung des Datenschutzes von einem personenbezogenen Ansatz hin zu einem marktorientierten Ansatz einhergeht, wurde unterschiedlich gesehen.
(Quelle: BfDI Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)