Das Magazin für Innere und Äußere Sicherheit, Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Kritische Infrastrukturen
Home
© Europäische Kommission

Brüssel, 07.03.2023

Moderner Grenzschutz: Neues Schengener Informationssystem (SIS)

Das modernisierte Schengener Informationssystem (SIS) geht ab 7. März in Betrieb. Damit stärkt die EU den Schutz ihrer Grenzen und unterstützt die Polizei und die Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen Terroristen und Kriminelle. Das Schengener Informationssystem ist das meistgenutzte Informationsaustauschsystem Europas für Sicherheit und Grenzschutz. Es liefert Informationen über gesuchte oder vermisste Personen, Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßiges Aufenthaltsrecht in der Union und verlorene oder gestohlene Gegenstände (z. B. Autos, Schusswaffen, Boote und Ausweispapiere).

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sagte dazu: „Die Inbetriebnahme des erneuerten SIS ist ein deutlicher Schritt nach vorn beim Schutz unserer Außengrenzen und unseres gemeinsamen Schengen-Raums. Dies ist ein wichtiger Meilenstein, um Europa für seine Bürger sicherer zu machen.“

Das erneuerte SIS bildet die Grundlage für das modernste Grenzverwaltungssystem der Welt, das die EU derzeit aufbaut. Zusammen mit dem Einreise-/Ausreisesystem (EES) und dem Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) wird das Schengener Informationssystem Teil der Interoperabilitätsarchitektur sein.

Das erneuerte SIS wird um neue Ausschreibungskategorien, biometrische Daten wie Handflächenabdrücke, Fingerabdrücke und DNA-Datensätze für vermisste Personen sowie um zusätzliche Instrumente zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus erweitert. Die Aktualisierung ist wichtig, da sie auch präventive Warnmeldungen zum Schutz schutzbedürftiger Personen und zur Verhinderung irregulärer Migration ermöglichen wird. Diese Verbesserungen sollen den nationalen Behörden vollständigere und zuverlässigere Informationen liefern, um die Sicherheit und das Grenzmanagement in Europa zu verbessern.

Zu den verbesserten Funktionen gehören:

Verbesserter Informationsaustausch und verstärkte Zusammenarbeit: Neue Ausschreibungskategorien und mehr Daten werden über das SIS ausgetauscht, so dass den nationalen Behörden vollständigere und zuverlässigere Informationen zur Verfügung stehen. Für den Informationsaustausch über die nationalen Kontaktstellen (SIRENE-Büros) wurden klarere Regeln und verbesserte Strukturen eingeführt.
Neue Möglichkeiten zur Auffindung und Identifizierung gesuchter Personen und zur Verstärkung der Kontrollen an den Außengrenzen: Zusätzlich zu Lichtbildern und Fingerabdrücken wird das SIS neue Arten biometrischer Daten (wie Handflächenabdrücke, Fingerabdrücke sowie DNA-Datensätze – jedoch nur in Bezug auf vermissten Personen) und andere Informationen zum Auffinden und zur Identifizierung der im System registrierten Personen enthalten.
Zusätzliche Instrumente zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus: Neue Warnmeldungen zur Überprüfung von Ermittlungsanfragen werden es den nationalen Behörden ermöglichen, gezielt Informationen über Verdächtige schwerer Straftaten oder Terrorismus zu sammeln. So werden beispielsweise Ausweisdokumente und Informationen über das von ihnen benutzte Fahrzeug im SIS gespeichert. Es wird Meldungen zu "unbekannten gesuchten Personen" geben, die nur die Fingerabdrücke von unbekannten Tätern enthalten, die an den Tatorten von terroristischen Straftaten oder schweren Verbrechen entdeckt werden.
Zusätzliche Instrumente zum Schutz vermisster und schutzbedürftiger Personen: Die nationalen Behörden werden in der Lage sein, zusätzlich zu den bestehenden Vermisstenausschreibungen Präventivwarnungen zum Schutz bestimmter Kategorien gefährdeter Personen (entführungsgefährdete Kinder oder potenzielle Opfer von Terrorismus, Menschenhandel, geschlechtsspezifischer Gewalt oder bewaffneten Konflikten/Feindseligkeiten) in das System einzugeben.
Zusätzliche Instrumente zur Verhinderung und Abschreckung irregulärer Migration: Rückführungsentscheidungen werden Teil der im System ausgetauschten Informationen sein, um die wirksame Durchsetzung dieser Entscheidungen zu verbessern. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, eine Meldung im SIS zu erstellen, wenn sie eine Rückführungsentscheidung für einen Drittstaatsangehörigen ohne rechtmäßigen Aufenthalt in der EU erlassen, so dass sie aktiv verfolgen können, ob die zurückzuführende Person das EU-Gebiet tatsächlich verlässt. Damit wird der Weg für die gegenseitige Anerkennung von Rückführungsentscheidungen zwischen den Mitgliedstaaten geebnet.
Verbesserte Zugang für EU-Agenturen: Europol und die nationalen Einwanderungsbehörden haben nun Zugang zu allen Ausschreibungskategorien im SIS. Auch die operativen Teams der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) haben Zugang zum SIS erhalten (die Umsetzung ist noch nicht abgeschlossen).

Hintergrund

Das Schengener Informationssystem (SIS) ist ein umfassendes, zentralisiertes Informationssystem, das die Kontrollen an den Schengener Außengrenzen unterstützt und die Strafverfolgung und justizielle Zusammenarbeit in ganz Europa verbessert. Das SIS liefert insbesondere Informationen über Personen, die nicht das Recht haben, in den Schengen-Raum einzureisen oder sich dort aufzuhalten, über Personen, die im Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten gesucht werden und die vermisst werden.

Factsheet >>>

Website zum Schengener Informationssystem (SIS) >>>

(Quelle: Europäische Kommission Vertretung in Deutschland)