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Berlin, 13.02.2023

45 Jahre Bundesbeauftragter für den Datenschutz

Seit 45 Jahren kontrolliert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), ob die rechtlichen Bestimmungen zum Datenschutz umgesetzt und eingehalten werden. Dabei ging es immer um den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

BfDI Professor Ulrich Kelber steht weiter zu diesem Anspruch, gerade wegen der massiven technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen seit 1978: „Heute stellen uns global agierende Unternehmen und Plattformen, Big Data und lernende Algorithmen vor neue Herausforderungen. Mit der europäische Datenschutz-Grundverordnung haben wir es geschafft, diesen Entwicklungen gemeinsam mit anderen Ländern mit einem starken Regelwerk nach europäischen Werten zu begegnen.“

Mit neuen Rechtsakten zur Digitalisierung, wie dem Data Governance Act, dem Digital Services Act, dem Digital Markets Act und den Artificial Intelligence Acts, geht die Europäische Union den nächsten Schritt der Regulierung. Aus Sicht des BfDI ist das lange überfällig: „Wir benötigen dringend mehr Transparenz bei Algorithmen, eindeutige rote Linien beim Verhaltenstracking und Einschränkungen von manipulativen Designs. Ich bin deshalb froh, dass es weltweit immer mehr Datenschutzgesetze nach europäischem Vorbild gibt, zum Beispiel in Japan oder in Brasilien. Das zeigt, wie wertvoll der Austausch im Europäischen Datenschutzausschuss und in internationalen Formaten, wie der Global Privacy Assembly, der ‚Berlin Group‘ oder im Rahmen der G7 ist. Der BfDI geht den Weg, der vor 45 Jahren begonnen wurde, konsequent weiter.“

1970 gab es in Hessen das erste Datenschutzgesetz deutschland- und weltweit. Sieben Jahre später wurde das Bundesdatenschutzgesetz beschlossen, sodass am 13. Februar 1978 mit Hans Peter Bull der erste Bundesbeauftragte für den Datenschutz gewählt werden konnte. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz im Jahr 2006 bekam die Behörde eine neue Aufgabe, die seitdem Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit heißt. Seit 2016 ist der BfDI eine eigenständige und unabhängige oberste Bundesbehörde.

(Quelle: BfDI – Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)