Das Magazin für Innere und Äußere Sicherheit, Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Kritische Infrastrukturen
Home
© BfDI

Bonn, 09.01.2023

BfDI übernimmt Vorsitz der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat im Jahr 2023 den Vorsitz der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) in Deutschland inne. Inhaltlicher Schwerpunkt seines Vorsitzes wird die Weiterentwicklung staatlicher Transparenz sein. Ein wesentliches Augenmerk wird der BfDI auf die Beratung der Bundesregierung bei der Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem Transparenzgesetz legen.

Dazu sagte der BfDI, Professor Ulrich Kelber: „Hier wird die IFK als kompetentes Beratungsgremium ihre Stärke entfalten können. Wir brauchen Verwaltungsprozesse, bei denen die Veröffentlichung von Informationen von Anfang an mitgedacht wird. In Rheinland-Pfalz und Hamburg gibt es bereits Transparenzgesetze und viel Erfahrung mit der Ausgestaltung und Umsetzung. Wir haben dort gesehen, dass die Umstellung auf proaktive Veröffentlichungen der gesamten Verwaltung einen digitalen Schub geben kann. Davon profitieren dann auch andere Bereiche.“

Der IFK gehören neben dem BfDI die Informationsfreiheitsbeauftragten der Bundesländer an. Dies sind derzeit vierzehn Landesbeauftragte, da es in Bayern und in Niedersachsen noch kein allgemeines und voraussetzungsloses Informationszugangsrecht gibt.

Die IFK tagt zweimal jährlich. Die Sitzungen beider Gremien sind grundsätzlich öffentlich. Die IFK fasst Entschließungen und Handlungsempfehlungen zu aktuellen Themen der Informationsfreiheit, um neue inhaltliche Impulse zu geben und die behördliche Offenheit auszubauen.

Auf der Übersichtsseite zur IFK finden Sie weitere Informationen >>>

(Quelle: BfDI – Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)