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Bonn, 14.04.2022

BfDI veröffentlicht die Ergebnisse des Konsultationsverfahrens zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Bereich der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr.

Der BfDI, Professor Ulrich Kelber, sagte dazu: "KI wird eingesetzt, ohne dass grundlegende rechtliche Fragen beantwortet wären. Der Gesetzgeber sollte jetzt zeitnah die notwendigen Entscheidungen treffen."

Der BfDI hatte im September 2021 sieben grundlegende Thesen zum Einsatz von KI im Bereich der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr zur Diskussion gestellt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden nun im Konsultationsbericht ausgewertet. Er zeigt, dass eine umfassende, empirische und interdisziplinäre Bestandsaufnahme durch den Gesetzgeber notwendig ist. Beim Einsatz von KI müssen allgemeine Datenschutzgrundsätze beachtet und garantiert werden. Der Einsatz von KI im Sicherheitsbereich bedarf in der Regel einer spezifischen gesetzlichen Regelung, wobei für die Ausgestaltung dieser Regelung die spezifischen Ausprägungen der im Einzelfall eingesetzten KI-Technologie maßgeblich sind.

Aus Sicht des BfDI ist auf die Erklärbarkeit von KI ein besonderes Augenmerk zu legen. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung darf durch den Einsatz von KI durch Sicherheitsbehörden nicht verwässert werden. KI-Anwendungen müssen daher umfassend durch die Datenschutzaufsichtsbehörden kontrolliert werden können. Nicht zuletzt muss es eine umfassende Datenschutz-Folgeabschätzung geben, bevor KI eingesetzt wird. Als Fazit stellt BfDI Kelber fest: "Soweit personenbezogene Daten mit KI verarbeitet werden, ist der Gesetzgeber in Bund und Ländern bereits aufgrund seiner grundrechtlichen Schutzpflichten aufgerufen, tätig zu werden. Dazu ist eine umfassende öffentliche Debatte notwendig. Unser Konsultationsverfahren soll ein Schritt hierfür sein."

Die ausführlichen Ergebnisse des Konsultationsverfahrens >>>

und die Beiträge der Konsultationsteilnehmer >>>

(Quelle: Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI))