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Berlin, 27.11.2020

Die Digitalisierung der Verwaltung schreitet voran – Bundesverwaltung verpflichtet ihre Lieferanten auf die elektronische Rechnung

Seit heute (27. Nov. 2020) sind Lieferanten des Bundes verpflichtet, die Rechnungsstellung im Rahmen öffentlicher Aufträge in elektronischer Form vorzunehmen. Die Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) in der Bundesverwaltung ist ein wichtiger Bestandteil der Strategie des Bundes, nutzerfreundliche Verwaltungsservices flächendeckend in Deutschland online verfügbar zu machen.

KDr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, freut sich über diesen Erfolg: „Für die Einführung der E-Rechnung haben sowohl die Wirtschaft als auch die öffentliche Verwaltung in den vergangenen Jahren viel geleistet. Gemeinsam gilt es nun, mutig die nächsten Schritte zur vollständigen Digitalisierung der Verwaltungsprozesse zu gehen, um die Vorteile der Digitalisierung von der Ausschreibung bis zur Zahlung zu realisieren.“
Die E-Rechnung zeigt die Vorteile der Digitalisierung für Wirtschaft und öffentliche Verwaltung. Ein elektronischer Rechnungseingang und digitale Rechnungsbearbeitungsprozesse erleichtern insbesondere die ortsunabhängige Erledigung von Aufgaben und beschleunigen Abläufe sowie Zahlungsströme. Papierausdruck und postalischer Versand entfallen, das spart Zeit und ist gut für die Umwelt.

Seit einem Jahr können Lieferanten des Bundes Rechnungen an die gesamte Bundesverwaltung über die zentralen Rechnungseingangsplattformen ZRE und OZG-RE elektronisch übermitteln. Für die Einreichung werden mehrere Übertragungswege zur Verfügung gestellt:

So können E-Rechnungen über eine komfortable Weboberfläche erstellt und eingereicht werden. Der Upload sowie die Einreichung via E-Mail einer schon erstellten E-Rechnung sind ebenfalls möglich. Zudem steht für den automatisierten Rechnungsaustausch die Übermittlung via Webservice Peppol bereit. Mit diesen Übertragungswegen ist für jeden Lieferanten, unabhängig von Größe und IT-Infrastruktur, ein passender Lösungsweg vorhanden.

Weitere Informationen für Lieferanten des Bundes: www.e-rechnung-bund.de
Umgesetzt wird die Einführung der E-Rechnung durch das BMI und das Bundesministerium der Finanzen (BMF).

(Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)